Finanzierungsbeschlüsse für Projekte ab 2023
Die Projektauswahl durch den Vorstand der LAG Niederrhein e.V. erfolgt auf der Grundlage der in der Regionalen Entwicklungsstrategie festgelegten Projektauswahlkritierien. Diese Kritereien basieren auf den in der Regionalen Entwicklungsstrategie formulierten Zielen und Handlungsfeldern.Nachdem der Vorstand einen sogenannten Finanzierungsbeschluss für ein Projekt gefasst hat, kann für dieses ein Projektantrag bei der Bezirksregierung Düsseldorf, Dezernat 33 Ländliche Entwicklung/Bodenordnung, gestellt werden.
Finanzierungsbeschlüsse ab 2023
» Übersicht Finanzierungsbeschlüsse (Stand: Dezember 2024)
Projektauswahlkriterien
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