Kleinprojektförderung 2023
Was ist die Kleinprojektförderung?
Die Kleinprojektförderung wurde 2021 zum ersten Mal in der LEADER-Region „Niederrhein: Natürlich lebendig!“ angeboten und steht zusätzlich zum eigentlichen LEADER-Budget zur Verfügung. Gefördert werden können Aktionen und Investitionen, die der Entwicklung der Region (Alpen, Rheinberg, Sonsbeck, Xanten) dienen. Bevorzugt werden Projekte gefördert, die der Unterstützung des Vereins- und Dorflebens dienen und in kurzer Zeit vollständig umsetzbar sind.
Wer kann Förderanträge stellen? Wie hoch ist die Förderung?
Vereine, Privatpersonen, Kommunen und weitere haben im Rahmen der Kleinprojektförderung die Möglichkeit, sich Projekte mit Gesamtkosten bis zu 20.000 € fördern zu lassen.
(Privat-)Wirtschaftlich ausgerichtete Projekte können nicht gefördert werden. Die Förderquote beträgt 80 %. Dies bedeutet, dass der Antragstellende 20 % der Gesamtkosten als Eigenanteil selbst finanzieren muss. Der Förderbetrag (Bagatellgrenze) muss mindestens 1.000 € (netto) betragen. Der Antragstellende geht für die gesamten Projektkosten in Vorleistung und erhält die Förderung erst nach Projektumsetzung und Vorlage entsprechender Rechnungen und Zahlungsbelege (Erstattungsprinzip).
Wie kann ich mich für eine Projektförderung bewerben?
Die LAG Niederrhein e.V. veröffentlicht am 24.03.2023 alle zur Projektbewerbung notwendigen Formulare und Unterlagen. Vollständige Projektbewerbungsunterlagen (siehe „Welche Unterlagen muss ich für die Projektbewerbung einreichen?“) können anschließend bis zum 30.04.2023 beim Regionalmanagement schriftlich eingereicht werden. Alle Projekte werden vom Regionalmanagement gesichtet und anhand von diskriminierungsfreien Kriterien bewertet. Anhand der Punktbewertung werden die Projekte in ein sogenanntes Ranking gebracht. Mitte Mai beschließt der Vorstand der LAG Niederrhein e.V. darüber, welche Projekte eine Förderung erhalten sollen. Die vom Vorstand ausgewählten Projekte müssen über das Regionalmanagement von der Bezirksregierung Düsseldorf bewilligt werden. Danach wird ein Weiterleitungsvertrag zwischen der LAG und dem Antragstellenden geschlossen, welcher diesem die Förderung zusichert. Sobald der Vertrag geschlossen ist, kann der Antragstellende mit der Projektumsetzung beginnen. Alle Projekte müssen bis zum 30.11.2023 abgeschlossen sein, Auszahlungsanträge müssen ebenfalls bis zu diesem Datum beim Regionalmanagement eingereicht werden. Später eingereichte Auszahlungsanträge können nicht berücksichtigt werden.
Welche Unterlagen muss ich für die Projektbewerbung einreichen?
- vollständig ausgefüllte Projektbeschreibung
- Kostenplan, mit allen zur Förderung beantragten Kostenpositionen
- grundsätzlich Kostenplausibilisierung: bis 2.000 € (netto) ein Angebot, ab 2.000 € (netto) zwei Vergleichsangebote
- schriftliche Bestätigung des Projektträgers / der Projektträgerin, dass die Finanzierung des Eigenanteils sichergestellt ist
- weitere projektspezifische Unterlagen und Nachweise wie Pläne, Nutzungs-/Gestattungsverträge usw. Diese werden bei Bedarf vom Regionalmanagement angefordert.
- bei Vereinen: aktueller Auszug aus dem Vereinsregister und aktuelle Vereinssatzung (Hier können Sie kostenfrei einen aktuellen Abdruck aus dem Vereinsergister abrufen: https://www.handelsregister.de/rp_web/normalesuche.xhtml)
- Bescheinigung zum Vorsteuerabzug (Finanzamt) wird nach positiver Projektauswahl durch das Regionalmanagement angefordert
Alle für die Projektbewerbung notwendigen Unterlagen stehen ab dem 24.03.2023 unter www.leader-niederrhein.de zum Download bereit.
Bitte halten Sie unbedingt vor Einreichung der Unterlagen Rücksprache mit dem Regionalmanagement, damit Ihnen mitgeteilt werden kann, welche Unterlagen für Ihre Bewerbung notwendig sind. Unvollständige Unterlagen können nicht in die Bewertung aufgenommen werden.
Besondere Hinweise
Die Einreichung des Projektkonzeptes begründet keinen Rechtsanspruch auf eine Förderung.
Es gilt eine Zweckbindungsfrist für geförderte technische Geräte oder Maßnahmen von 5 Jahren ab Fertigstellung bzw. für geförderte Baumaßnahmen von 12 Jahren ab Fertigstellung.
Bitte berücksichtigen Sie auch weitere Hinweise in der für die Kleinprojektförderung geltenden „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Strukturentwicklung des ländlichen Raums“.
Formulare für die Projektbewerbung
» Projektbeschreibung
» Kosten- und Finanzierungsplan
Wichtige Informationen
» Informationsblatt zur Kleinprojektförderung
» Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Strukturentwicklung des ländlichen Raums (unter Vorbehalt)
» Projektauswahlkriterien
Kontakt zum Regionalmanagement
Sarah Bothen
02838 36148
Sarah.Bothen@Sonsbeck.de
Isabel Opdemom
02838 36149
Isabel.Opdemom@Sonsbeck.de